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FAQ - häufige Fragen


01. Welche Schule muss ich besuchen, und wie alt muss ich sein, um mich bewerben zu können?

Wenn du eine Oberstufenschule besuchst und zwischen 15 und 17 Jahre alt bist, kannst du dich für ein Austauschprogramm anmelden.



02. Wie lange dauert das Programm?

Du wählst aus, ob du 3 (=Trimester), 6 (=Semester) oder gar 11 (=ein Jahr) Monate ins Ausland gehen willst.
Als Oberstufenabgänger/innen hast du somit diverse Möglichkeiten:

  • Das gesamte 10. Schuljahr im Ausland verbringen
  • Zuerst 6 Monate in der Schweiz zur Schule gehen (und nach einer Lehrstelle suchen) und dann für 6 Monate ins Ausland zu verreisen oder umgekehrt
  • Gleich nach der 9. Klasse für 3 Monate im Ausland zur Schule zu gehen und danach den Rest in der Schweiz zu verbringen


03. Wer bekommt ein Stipendium, bzw. was sind die Voraussetzungen dafür?

Dank der Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ist AFS in der Lage, Stipendien zu vergeben.

Ein Stipendium kann erhalten, wer für das AFS Programm ausgewählt wurde und die Voraussetzungen des jeweiligen Stipendienprogramms erfüllt. Die Schulnoten sind dabei nicht ausschlaggebend. Wenn deine Eltern aus dem Ausland stammen und du dementsprechend "eine Seconda oder ein Secondo" bist. Aber auch wenn du viele Geschwister hast, deine Mutter oder dein Vater allein erziehend ist, oder ein geringes Einkommen haben, stehen die Chancen gut, eine Beitragsreduktion zu bekommen. Antragsunterlagen werden allen angenommenen TeilnehmerInnen nach dem Auswahlverfahren automatisch zugeschickt.



04. Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Alle Stipendien sind Teilstipendien, deren Vergabe sich hauptsächlich nach der finanziellen Situation der Familie richtet. Die Höhe der bewilligten Teilstipendien kann jedoch nicht mehr als die Hälfte des Teilnahmepreises überschreiten. Zusätzlich kann finanzielle Unterstützung auch beim Kanton beantragt werden.



05. Wie bewerbe ich mich für ein Stipendium?

Die Antragsunterlagen für ein Stipendium werden allen angenommenen TeilnehmerInnen nach dem Auswahlverfahren automatisch zugeschickt. Wenn du dich für ein Stipendium bewerben möchtest, kannst du das bereits auf dem Anmeldungsbogen vermerken. Oder du darfst dich auch gerne vorgängig telefonisch bei uns erkundigen: Tel. 044 218 19 19



06. Komme ich mit meinen Oberstufenkenntnissen nicht an meine Grenzen, wenn ich im Ausland eine Mittelschule besuche – bzw. wie wichtig sind die Schulnoten?

Die Schulnoten sind nicht ausschlaggebend dafür, ob du einen Platz im Austauschprogramm bekommst. Entscheidend sind Eignung und Motivation für einen Kulturaustausch. Du musst dir einfach bewusst sein, dass du im Gastland in relativ kurzer Zeit eine neue Sprache erlernen wirst und in dieser fremden Sprache auch am Unterricht teilnimmst. Der Schulbesuch ist im Gastland Pflicht. Mittelschulen im Ausland haben in der Regel jedoch ein etwas tieferes Niveau als die Gymnasien in der Schweiz.



07. Muss ich die jeweilige Sprache des Landes bereits vor Abreise beherrschen?

Die Programmländer verlangen keine Vorkenntnisse der Sprache. Wir raten jedoch den Teilnehmenden, sich vor der Abreise intensiv mit der Landessprache auseinander zu setzen. Dies erleichtert den Einstieg definitiv.

Ausnahme ist das Trimesterprogramm in Italien, wo Vorkenntnisse in Italienisch vorausgesetz werden.



08. Kann ich vor der Abreise aus dem Vertrag aussteigen im Falle eines Lehrstellenantritts?

Ja, bis zur 13. Woche vor Abreise werdem dir bis auf die Einschreibegebühr und die Anzahlung von CHF 1'000.- die gesamten Programmkosten zurückbezahlt!

Danach gelten die vertraglichen Rückzugsklauseln. Ein Musterexemplar des Vertrags kann vorgängig angefordert werden.



09. Falls ich einige Monate vor Abreise noch keine Lehrstelle habe, kann ich dann von einem Jahresprogramm in ein Semesterprogramm wechseln, und somit später abfliegen, um noch länger eine Stelle zu suchen?

Ja, ungefähr 4 Monate vor Abflug, müssen wir einfach von dir wissen, wie es für dich aussieht. Ob du definitiv gehen möchtest, oder ob du noch einige Monate brauchst, um eine Lehrstelle zu suchen. Dazu musst du dich jedoch für ein Gastland entscheiden, das neben dem Jahres- auch das Semesterprogramm anbietet. Folgende Länder kommen dazu in Frage: Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Frankreich, Honduras, Indien, Italien, Russland, Thailand und die Tschechische Republik.



10. Kann ich das Auslandprogramm abbrechen, wenn ich eine Lehrstelle frühzeitig antreten kann?

Ja, ohne zusätzlich anfallende Kosten. Jedoch können in diesem Fall keine Kosten rückerstattet werden.



11. Ich bewerbe mich anfänglich für ein kurzes Programm, damit ich in der restlichen Zeit eine Lehrstelle suchen kann. Nun finde ich aber schon im März/April eine Stelle. Wäre es in diesem Fall möglich, von einem Kurz- in ein Jahresprogramm zu wechsel?

Grundsätzlich ja. Es ist jedoch nicht bei allen Ländern möglich. Am besten ist es, du fragst uns telefonisch an, wir beraten dich gerne: Tel. 044 218 19 19



12. Wie werde ich für den Austausch vorbereitet? Gibt es Betreuung und Unterstützung vor Ort?

Jeweils im Mai und November findet ein obligatorisches Vorbereitungswochenende in der Schweiz statt, wo alle Teilnehmer/innen aus der Schweiz zusammen kommen. In diesem Lager werden Workshops und Informationsrunden durchgeführt, von denen alle Teilnehmenden profitieren.

Zusätzlich organisiert AFS Schweiz einen Elternabend vor der Abreise, zu dem auch du herzlich eingeladen bist.

Im Gastland finden wiederum Informationsveranstaltungen und individuelle Treffen statt, bei dem du alle anderen AustauschschülerInnen aus der ganzen Welt kennen lernen wirst.

Persönliche AFS Betreuung ist durch ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende vor, während und nach deinem Austausch gewährleistet.
Zusätzlich besteht ein 24-Stunden/7-Tage Notfalltelefon-Service.



13. Falls ich in den Austausch gehe, muss meine Familie dann auch jemanden bei uns zu Hause aufnehmen?

Um die weltweiten Austauschprogramme gewährleisten zu können, ist AFS auf motivierte Gastfamilien angewiesen. Eine solche Gastfamilie wird auch dir im Ausland Tor und Tür öffnen.

Es wäre schön, wenn sich deine Familie in der Schweiz dazu motivieren kann, ebenfalls einen Gastschüler, eine Gastschülerin aus der weiten Welt bei sich aufzunehmen. Zwingend ist dies jedoch nicht.



14. Wo finde ich weiter führende Informationen?

Selbstverständlich hier auf dieser Website. Daneben in Börschüren, die du gerne bei uns telefonisch bestellen kannst.

Wir freuen uns aber in jedem Fall auch über ein Telefonat, bei dem wir dir weitere Fragen beantworten können: Tel. 044 218 19 19


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