FAQ - Freiwilligeneinsatz im Ausland
01. Kann ich mir meinen Freiwilligeneinsatz als Vorpraktikum für ein Studium oder eine Ausbildung anrechnen lassen?
Von Seiten von AFS spricht nichts dagegen, den Freiwilligeneinsatz als Praktikum anrechnen zu lassen. Sie bekommen von uns eine Bescheinigung über das Land, die Programmdauer und den Einsatzbereich, in dem Sie tätig waren. In vielen Ländern sind die Programmeinsätze von AFS sehr flexibel, so dass wir den Programmzeitraum den Anforderungen Ihrer zukünftigen (Hoch-)Schule anpassen können.
02. Gibt es auch Möglichkeiten für TeilnehmerInnen über 30 Jahren?
In mehreren Ländern gibt es auch für interessierte Einsatzwillige bis 60 oder 70 Jahren die Möglichkeit, einen Freiwilligeneinsatz zu leisten. Dazu gehören Thailand, Malaysia, Honduras, Südafrika und Australien, aber auch in anderen Ländern gibt es im Einzelfall die Gelegenheit. Grundvoraussetzungen sind eine gute gesundheitliche Verfassung sowie die Offenheit, sich auf neue Menschen und eine ungewohnte Umgebung einzulassen.
03. Kann ich mir aussuchen, in welchem Land/in welcher Gegend/in welcher Stadt ich meinen Freiwilligendienst absolvieren werde?
Wir versuchen, möglichst all Ihre Wünsche bei der Organisation Ihres Freiwilligeneinsatzes zu berücksichtigen. Sie können Sie sich zum Beispiel wünschen, in welchem Land Sie sich engagieren werden, und ob Sie eher in einer Stadt oder eher ländlich leben möchten. Eine spezielle Region oder gar eine Stadt können wir leider nicht versprechen, da AFS im Gastland nicht in allen Städten und Regionen über Projektpartner verfügt. Wir gehen davon aus, dass der vorrangige Grund für einen Freiwilligeneinsatz das Interesse am Kulturaustausch ist, der letztlich überall auf der Welt stattfinden kann.
04. Kann ich nach meinem Freiwilligeneinsatz noch im Gastland reisen?
Nach dem offiziellen Ende Ihres Freiwilligeneinsatzes entlässt AFS Sie aus dem Programm. Dies bedeutet, dass Sie nach Programmende keine Leistungen mehr von AFS in Anspruch nehmen können, und dass Sie auch nicht mehr über AFS kranken- und unfallversichert sind.
Sie können Ihre Reise im Anschluss individuell und auf eigene Verantwortung planen. Allerdings gilt zu beachten, dass einzelne Länder sehr strikte Visumsbestimmungen haben. Gerne beraten wir Sie dazu bei Fragen.
05. Wie viele Stunden arbeite ich am Tag?
Sie werden im Gastland nach landesüblichen Arbeitsbedingungen tätig sein. In der Regel arbeiten Sie 5 Tage in der Woche und nicht länger als 8 Stunden am Tag. Die Projekte werden nach unseren internationalen AFS Richtlinien ausgewählt.
06. Welche Aufgaben kann ich in meinem Projekt übernehmen?
Zu Beginn gibt es in der Regel eine Beobachtungs- und Einarbeitungsphase. Gerade wenn man neu in einem Land ist und sich erst einmal an das Leben vor Ort gewöhnen muss, kann diese Phase mehrere Wochen dauern. Nach und nach können je nach Vorkenntnissen, Interessen und Fähigkeiten in Absprache mit der Kontaktperson im Projekt kleinere und grössere Aufgaben übernommen und neue Ideen eingebracht werden.
07. Brauche ich berufliche Erfahrung oder Sprachkenntnisse, um mich in einem Projekt engagieren zu können?
Es kann selbstverständlich von Vorteil sein, wenn Sie in Ihrem Projektbereich bereits über eine Ausbildung, ein Studium oder erste Arbeitserfahrungen verfügen. Das erleichtert die Integration und es gelingt Ihnen wahrscheinlich schneller, selbständig zu arbeiten. Auch Sprachkenntnisse können den Start erleichtern. In den englischsprachigen Ländern werden Englischkenntnisse erwartet. In den meisten anderen Ländern sind aber weder berufliche Erfahrung noch Sprachkenntnisse vorausgesetzt.











