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Anregungen

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AFS Grundregeln zum Schulbesuch


  • Die AustauschschülerInnen sind verpflichtet, die Schule regelmässig zu besuchen und am Unterricht teilzunehmen. Ansonsten können sowohl von der Schule wie auch von AFS Schweiz Sanktionen eingeleitet werden.

  • Versäumte Stunden sind als Absenzen zu entschuldigen und müssen von den Gasteltern unterschrieben werden.

  • AFS begrüsst es, wenn die GastschülerInnen nicht als Sonderlinge behandelt, sondern mit allen Rechten und Pflichten in die Klassengemeinschaft integriert werden. Deshalb erachten wir es als sinnvoll, sie nur dann vom regulären Unterricht zu dispensieren, wenn dies verbindlich mit konkreten anderen Aufgaben verknüpft ist.

  • Wir empfehlen, dass Prüfungen grundsätzlich mitgeschrieben und Hausaufgaben erledigt werden. Sonderregelungen und individuelle Massstäbe zur Bewertung sind aber sicherlich zweckmässig.

Schulmaterial

AFS trägt grundsätzlich die Kosten von Schulbüchern (Lektürebücher ausgenommen!), sofern sie wieder verwendbar und nicht auf anderen Wegen zu beschaffen sind.

Bitte bedenken Sie, dass die GastschülerInnen Klassenmitglieder auf Zeit sind und deshalb zunächst auf alternative Beschaffungsmöglichkeiten hingewiesen werden sollen (z.B. AFS Bibliothek, allgemeine Bibliotheken oder Bekanntenkreis der Gastfamilie). Dies hilft Ressourcen und erhöhte finanzielle Ausgaben einzusparen.

Abschlusszeugnisse für GastschülerInnen

Warum: Eine abschliessende Bewertung ist Voraussetzung, damit das Austauschjahr zur Ausbildung angerechnet werden kann.

Wann: Grundsätzlich wird das Schulzeugnis vor den Sommerferien, bzw. Sportferien, ausgestellt. Manche GastschülerInnen müssen selbiges jedoch vor ihrer Rückkehr vom Botschafter ihres Landes visieren lassen. Betroffene AFSerInnen werden sich rechtzeitig bei Ihnen melden und ein Schulzeugnis "bestellen".

Wie: Zur Bewertung dürfen Sie gerne das AFS Notenformular nutzen oder eigene Formulare, respektive Zeugnisse, verwenden. Kurze Kommentare zu den jeweiligen Fächern werden sehr geschätzt. Sollte eine Bewertung nicht möglich sein, führen Sie bitte zumindest die besuchten Wochenstunden auf.


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