FAQ - häufig gestellte Fragen
01. Werden die Gastfamilien bezahlt?
Nein - AFS Gastfamilien werden nicht bezahlt. Die Motivation für die Gastfreundschaft geschieht aus Interesse an einer anderen Kultur und an einem jungen Menschen. Finanzielle Engpässe sollten dennoch kein Grund sein, auf die intensive Erfahrung des Gastfamilienseins verzichten zu müssen. Diesbezüglich sind individuelle Absprachen mit der AFS Geschäftsstelle möglich.
02. Braucht unser Gastkind ein eigenes Zimmer?
Nein - eine beträchtliche Anzahl der GastschschülerInnen teilt das Zimmer mit den neuen Geschwistern und ist glücklich dabei. Teilen zu lernen und sich anzupassen, ist für viele Programmteilnehmende Teil der AFS Erfahrung.
03. In welche Schule geht das Gastkind?
Normalerweise in eine kantonale Mittelschule in der Region, welche eventuell auch von Ihren eigenen Kindern besucht oder von Ihnen empfohlen wird. AFS wird sich in Absprache mit der Gastfamilie um eine geeignete Schule bemühen und die nötigen Schritte unternehmen.
04. Was geschieht in den Schulferien?
Das Gastkind ist Teil des normalen Familienlebens. Allenfalls sucht AFS eine Ferienfamilie, wenn die Gasteltern ihre Ferien schon vor der Ankunft des Gastkindes gebucht haben und es nicht mitnehmen können.
05. Wer ist für das Gastkind verantwortlich?
Die leiblichen Eltern des Gastkindes behalten die elterliche Gewalt. AFS ist verantwortlich für die Sicherheit und das Wohlbefinden in der Schweiz während die Gastfamilie im täglichen Umgang ebenfalls eine gewisse Verantwortung trägt. Für Notfälle ist rund um die Uhr jemand von der AFS Geschäftsstelle erreichbar.
06. Welche Art von Betreuung bietet AFS an?
Jeder Familie steht eine ehrenamtliche und AFS-erfahrene Betreuungsperson aus der Region zur Verfügung. Diese ist bei Schwierigkeiten schnell zur Stelle. Auch die AFS Geschäftsstelle ist stets bei Fragen oder Problemen für Sie da. Die Gastkinder werden von ehemaligen Programmteilnehmenden betreut und können sich jederzeit an ihre Betreuungsperson wenden. Freiwillige der Lokalkomitees organisieren verschiedene Anlässe, an denen die AFS AustauschschülerInnen sich kennen lernen und gemeinsam etwas erleben können.
07. Wie lange bleibt ein Gastkind in der Schweiz?
Je nach Programm sind die SchülerInnen für 3, 6 oder 11 Monate in der Schweiz.
08. Was geschieht, wenn wir nicht miteinander auskommen?
In diesem Fall - oder auch bei Familienkrisen - kümmert sich AFS darum, dass das Gastkind in einer anderen Familie untergebracht wird. Dies geschieht stets in Absprache mit allen Beteiligten. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Betreuungsperson.
09. In welchem Alter sind die Gastkinder und woher kommen sie?
Grundsätzlich sind die Jugendlichen zwischen 15-18 Jahren alt. In seltenen Fällen können sie 19-jährig sein, aber auf keinen Fall älter.
Unsere jungen Gäste stammen aus allen Kontinenten.
Nord- und Süd-Amerika
- Kanada, USA
- Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Equador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Venezuela
Europa
- Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Russland, Serbien, Spanien, Tschechien, Türkei
Afrika
- Ägypten, Ghana
Asien
- China, Hong Kong, Indonesien, Indien, Japan, Malaysia, Philippinen, Thailand
Ozeanien
- Australien, Neuseeland
10. Können wir unser Gastkind selber wählen?
Oberstes Ziel von AFS ist es, einen Jugendlichen und eine Gastfamilie zusammenzubringen, welche Interessen teilen und trotz unterschiedlicher kultureller Ausgangslage gemeinsame Anknüpfungspunkte finden können. Die Gastfamilie kann wünschen, ob sie ein Mädchen oder einen Jungen bei sich aufnehmen möchte. Bezüglich der Herkunft können Präferenzen angegeben werden, welche AFS bei der Zuteilung nach bester Möglichkeit versucht zu berücksichtigen.
11. Was müssen wir als Gastfamilie bezahlen?
Die Gastfamilie sorgt für Familienanschluss, Unterstüztung und Rat sowie für Kost und Logis. Genau wie für die eigenen Kinder. Weitere Kosten wie Schulbesuch, der Transport in die Schule, AFS Anlässe sowie die medizinische Versorgung werden von AFS bezahlt. Taschengeld sollten die SchülerInnen von ihren leiblichen Eltern selbst mitbringen.
12. Wann sind wir als Gastfamilie geeignet?
Wenn Sie an jungen Menschen aus anderen Kulturen interessiert sind, eine gehörige Portion Idealismus, ein grosses Herz, Sinn für Humor und eine Menge Geduld haben, wenn Sie flexibel und unkompliziert sind, den Wunsch haben, zu lernen und - last but not least - über ein zusätzliches Bett und ein offenes Haus verfügen.
13. Was, wenn wir keine eigenen Kinder haben?
Eine Familie oder Partnerschaft ohne Kinder kann die Gesellschaft eines Jugendlichen vielleicht noch mehr geniessen und lernt die Welt durch die Augen eines Teenagers kennen.
14. Was, wenn beide Eltern berufstätig sind?
Dies stellt normalerweise kein Problem dar, da das Gastkind den ganzen Tag in der Schule und somit selbst nur am Abend und Wochenenden zu Hause ist. Wichtig ist hier der Wunsch aller, dass die Integration des Gastkindes in die Familie gewährleistet ist. AFS klärt eine solche Situation mit dem Gastkind vor der Ankunft ab.
15. Kann ich als Alleinerziehende(r) jemanden aufnehmen?
Ja. Eine steigende Anzahl Familien mit nur einem Elternteil nimmt an den AFS-Programmen als Gastfamilie teil. Es ist Teil der gesellschaftlichen Entwicklung und entspricht der Realität.
16. Welche Rolle soll das Gastkind in unserer Familie übernehmen?
Das Gastkind soll ein Familienmitglied sein, welches Freude und Pflichten, aber auch Rechte und Verantwortung mit der Gastfamilie teilt.













