Dein letzter Wille kann heute Weichen für die Zukunft stellen.

Seit 70 Jahren setzt sich AFS Schweiz für die interkulturelle Verständigung und eine friedlichere Welt ein. Hilf uns dabei, dieses Vermächtnis weiterbestehen zu lassen, indem du AFS mit einer Erbschaft oder einem Legat in deinem Testament berücksichtigst.

Ein Testament lässt sich leicht verfassen. Es gilt dabei jedoch einige Vorgaben zu beachten:

• Das Testament muss von dir eigenhändig geschrieben sein
• Das Dokument muss mit Datum und Ort versehen sein
• Es muss von dir von Hand unterzeichnet sein.

Gerne darfst du AFS auch vorgängig über dein Testament informieren.

Wir danken dir herzlich für jede Unterstützung!

Hier kannst du die Informationen als Flyer herunterladen.

«Für mich sind Austauschprogramme, wie AFS sie durchführt, einer der besten Ansätze für eine friedlichere Welt, und sie verdienen es, unterstützt zu werden.»

Judith Wirth, 1972 in den USA – Hat AFS in ihrem Testament aufgeführt.

Fragen & Antworten

  • Direkte Nachkommen, Ehegatten sowie eingetragenen Partnern steht ein Pflichtteil zu. Dieser geschützte Anteil ist abhängig von der Anzahl pflichtteilgeschützter Erben. Der Rest ist die sogenannte „freie Quote“, über die mit einem Testament auch andere begünstigt werden können.
  • Indem du ein Testament verfasst, kannst du bestimmen, wer dein nicht pflichtteilgeschütztes Vermögen erhalten soll. Du kannst natürliche oder juristischePersonen, also auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen begünstigen.
SarahMoney

Sarah Money

Head of Alumni Partnerships & Fundraising

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